ich möchte das VG darüber informieren, dass ein Vetorecht bei diesem Antrag des Großherzogtums Bazen besteht. Ich bitte darum, von einem Veto abzusehen, und würde mich sehr freuen, wenn Bazen künftig an das Großfürstentum grenzen dürfte.
Liebe Grüße,
__________________ Leopold I.
Großherzog von Bazen
Seine Großfürstlichkeit ist über das Wochenende verreist, aber ich soll Ihnen die besten Grüße ausrichten, viel Erfolg wünschen und mitteilen, dass sich das Vereinigte Großfürstentum auf die Nachbarschaft mit Ihnen freut!
Ein Veto wird nicht gestellt werden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen,
Henry James
My choice is the old world — my choice, my need, my life.
__________________ Dr. jur. Graf Alfred von Cobalt
Vorstandsvorsitzender der Zentralbank
Vorstandsvorsitzender der Graf Alfred Holding Ges.m.b.H.
Geschäftsführer der Integrierten Leitstelle, Stadtbrandrat, Landesfeuerwehrdirektor
ich wollte euch informieren, dass das HRR in Kürze eine Gebietsveränderung auf seinem bisherigen Platz anstrebt. Dies geschieht im Rahmen einer Schärfung des kulturellen Profils. Die bisherige Insel Loisone wird dabei endlich auf das Festland geholt und wird dort Platz finden, wo Rem noch ist und in Kürze gelöscht wird. Da Rem weiterhin wichtig für die geschichtliche Ausgestaltung von Dreibürgen und des HRRs ist, wird Rem als Reichsstadt in den Reichsverband aufgenommen. Dabei kann das alte Rem leider nur schemenhaft erhalten werden. Ich möchte an der Stelle betonen, dass das Projekt nicht übernommen wird, sondern lediglich ein Teil herausgelöst und neu integriert wird.
Im Rahmen der Gebietsveränderungen wird außerdem die Kolonie Baghadescha sowie die Insel Kypern gelöscht, da eine gute Ausgestaltung auf kurze Sicht nicht möglich sein wird. Im Rahmen der Kulturschärfung wurden einige Strukturen verändert, weshalb momentan noch eine neue Webseite erstellt wird.
Gemäß dem Kartenregelwerk der OIK besteht ein Vetorecht für euren Staat. Sollten in diesem Zusammenhang Probleme oder Fragen auftauchen, so stehe ich dafür natürlich zur Verfügung.